Bei einer Dichtheitsprüfung weist ExRohr nach, dass Ihre Abwasserleitungen, Schächte und Sonderbauwerke kein Abwasser ins Erdreich verlieren und kein Grundwasser aufnehmen. Geprüft wird im Bestand nach DIN 1986-30, im Neubau nach DIN EN 1610.
Sie haben Fragen oder möchten ein Angebot für Ihre Abwasser- und Kanalleitungen? Unsere Fachleute beraten Sie kostenlos.
Als zertifiziertes Unternehmen prüft ExRohr Entwässerungsleitungen, Kanäle, Schacht- und Sonderbauwerke im Neubau (DIN EN 1610) und Bestand (DIN 1986-30) bedarfsgerecht und nach behördlichen Vorgaben auf Dichtheit.
Die Verordnung zum Schutz des Grundwassers regelt, wer Dichtheitsprüfungen seiner Abwasserleitungen wann und wie umzusetzen hat.
Grundsätzlich sind alle im Erdreich verlegten Systeme, welche Schmutz- oder Mischwasser ableiten, auf Dichtheit zu prüfen.
Eine Dichtheitskontrolle von Rohr-, Leitungs- und Schachtsystemen sowie Sonderbauwerken und Sammelgruben dient der Sicherstellung, dass neu verbaute oder länger bestehende Entwässerungssysteme betriebssicher, standsicher und funktionstüchtig sind.
Nach § 60 Abs. 1 des WHGs müssen sowohl private als öffentliche Abwasseranlagen nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
Dazu gehört die Durchführungspflicht einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung. Die Verantwortung zur Durchführung einer solchen Prüfung auf Dichtheit liegt in der Regel bei dem Grundstückseigentümer.
Die genauen gesetzlichen Verpflichtungen können sich je nach Art der Anlage und Standort unterscheiden. Um das Einhalten der lokalen Vorschriften sicherzustellen, ist es ratsam, sich fachgerecht beraten zu lassen.
Dabei gilt eine Nachweispflicht. Die Ergebnisse müssen auf Anfrage vorgezeigt werden.
Dichtheitsprüfungen dienen dem Erhalt unserer Rohrleitungen und Kanäle, zum Schutz des Grundwassers beziehungsweise unseres Trinkwassers und zur Vermeidung der Überbelastung von Klärwerken.
Nicht zuletzt dient eine Dichtheitsprüfung dem Schutz des Eigentums und beugt der Notwendigkeit von großen und teuren Sanierungsmaßnahmen vor, indem frühzeitige kleinere Mängel und Schäden erkannt werden.
Für Neubauten gilt vor Inbetriebnahme die Pflicht der Durchführung mit Wasser oder Luft. Dies wird in der DIN EN 1610 festgelegt. Gleiches gilt für Umbauten am Abwassersystem.
Für Bestandsimmobilien gilt, dass Grundstückseigentümer grundsätzlich verpflichtet sind, eine regelmäßige Prüfung Ihrer Abwassersysteme durchzuführen. Die damit einhergehenden Fristen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen bei Bestandsimmobilien unterscheiden sich derzeit je nach Bundesland beziehungsweise Kommune. Es gibt also keine einheitliche bundesweite Regelung.
Diese Regelungen gelten sowohl für private, öffentliche als auch gewerbliche Objekte.
In Wasserschutzgebieten gelten gesonderte und verschärfte Regelungen für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen.
Die Regeln für Hamburg und Berlin haben wir auf eigenen Seiten zusammengestellt. Für alle anderen Orte nennt Ihnen ExRohr die geltenden Pflichten und Fristen kostenlos und unverbindlich.
Für bestehende private Abwasserleitungen regelt jedes Bundesland die Dichtheitsprüfung anders. Die Übersicht zeigt die acht Länder, in denen ExRohr arbeitet.
| Bundesland | Was gilt |
|---|---|
| Schleswig-Holstein | In Wasserschutzgebieten war die erste Prüfung in den Zonen II, III und III A bis spätestens 2025 fällig, in Zone III B ist sie es bis 2040. Wiederholt wird in Zone II nach 5 Jahren, in Zone III und III A nach 15 Jahren, in Zone III B nach 20 Jahren. Für alle übrigen Grundstücke hat das Land 2023 eine erste Prüfung bis 2040 angekündigt. Quelle: Land Schleswig-Holstein |
| Hamburg | Der Dichtheitsnachweis ist für Wohngrundstücke alle 25 Jahre zu erneuern, in Wasserschutzgebieten alle 10 Jahre. Prüfen dürfen nur anerkannte Fachbetriebe (§ 17b Hamburgisches Abwassergesetz). Quelle: Stadt Hamburg Mehr dazu: Dichtheitsprüfung in Hamburg |
| Niedersachsen | Das Land schreibt keine Frist vor. Die Gemeinde kann die Prüfung in ihrer Abwassersatzung verlangen. Quelle: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Eine landesweite Frist ist uns nicht bekannt. Auskunft gibt Ihre Gemeinde oder Ihr Abwasserzweckverband. |
| Berlin | Eine ausdrückliche Pflicht besteht in den Wasserschutzgebieten. Dort wird je nach Schutzzone in der Regel alle 5, 10 oder 20 Jahre geprüft. Außerhalb gelten die allgemeinen Pflichten nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Quelle: Senatsverwaltung Berlin Mehr dazu: Dichtheitsprüfung in Berlin |
| Brandenburg | Die Technischen Regeln des Landes zur Selbstüberwachung nennen für die wiederkehrende Prüfung 5 Jahre in Schutzzone II, 15 Jahre in Zone III und III A und 30 Jahre in den übrigen Gebieten. Quelle: Land Brandenburg |
| Sachsen-Anhalt | Eine landesweite Frist ist uns nicht bekannt. Es gilt die Pflicht zur Selbstüberwachung nach § 61 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz. Auskunft gibt Ihre Gemeinde oder Ihr Abwasserverband. |
| Sachsen | Für private Anschlusskanäle mit häuslichem Abwasser gibt es keine landesweite Prüfpflicht mit Frist. Einzelne Gemeinden und Zweckverbände behalten sich Prüfungen in ihrer Satzung vor. Quelle: Freistaat Sachsen |
Stand: Oktober 2026. Verbindlich sind die Vorgaben Ihrer Gemeinde und der zuständigen Wasserbehörde. ExRohr nennt Ihnen die Regeln für Ihr Grundstück kostenlos.
ExRohr führt dafür die Zertifikate Güteschutz Kanalbau (Fachbetrieb Grundstücksentwässerung) und Fachbetrieb nach dem Hamburger Abwassergesetz. Die Urkunden finden Sie unter Zertifikate.
Um in der Lage zu sein, Dichtheitsprüfungen sach- und fachgerecht durchzuführen und entsprechend zertifiziert zu werden muss ein Fachbetrieb sowohl geschulte Experten als auch die entsprechende Ausstattung an Geräten vorweisen können.
Dazu zählen unter anderem modernste Kamerasysteme, digitale Aufzeichnungssysteme, spezielle Reinigungsgeräte und Sicherheitsausrüstung.
Es sollte darauf geachtet werden, dass der durchführende Fachbetrieb eine möglichst ausführliche und moderne Dokumentation dieser Prüfung aushändigt. Diese kann bei Bedarf der Behörde vorgelegt werden und ist gegebenenfalls hilfreich für spätere Bau- oder Sanierungsprojekte.
Bei ExRohr sind die Beratung und Ihr Prüfkonzept kostenlos und unverbindlich.
1. Kontaktieren Sie unser Fachpersonal und erläutern Sie Ihre Situation. Sie werden Ihnen die wichtigen Fragen stellen, Ihnen alle wichtigen Informationen geben und Sie beraten.
2. Anschließend wird Ihre Dichtheitsprüfung zeitnah fachgerecht von unseren Experten durchgeführt.
3. Sie erhalten von uns eine ausführliche digitale Dokumentation der Ergebnisse Ihrer Dichtheitsprüfung.
Für die Dichtheitsprüfung selbst werden zunächst die örtlichen Zugänge zum Abwassersystem geprüft. Die relevanten erdverlegten Leitungen werden vorab gereinigt und anschließend per Kamerabefahrung oder mithilfe von Wasser- oder Luftdruck untersucht. Im Zuge dessen werden Rohrbrüche oder sonstige Undichtigkeiten erkannt und lokalisiert. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Neubauten müssen nach der DIN EN 1610 mit Wasser oder Luft geprüft werden.
Bestandimmobilien werden nach der DIN 1986 Teil 30 geprüft. In der Regel wird dabei durch eine Kamerabefahrung untersucht. In einigen Fällen kann die Prüfung mit Luft- oder Wasserdruck sinnvoll sein.
Welches Verfahren zu Ihrer Leitung passt, empfehlen Ihnen unsere Fachleute nach der Beratung.
Die DIN 1986-30 dient als Norm, um die Instandhaltung unserer bestehenden Entwässerungssysteme gewährleisten zu können.
Die DIN EN 1610 ist die Norm für die Neuverlegung von Abwasser- und Kanalleitungen außerhalb von Gebäuden. Als Ergänzung hierzu gilt die DWA-A 139, dieses bietet weiterführende Ausführung und ergänzende Informationen zur DIN EN 1610.
Unter anderem behandeln diese die Nutzung geeigneter Materialien, die korrekte Herstellungsweise von Rohr- und Kanalleitungen, den korrekten Einbau von Entwässerungsleitungen und -kanälen und die Überprüfung dessen.
Durch das Zusammenspiel dieser Richtlinien wird eine hochqualitative Bauweise erzielt und sichergestellt. Dies dient dazu alle gesundheitlichen, volkswirtschaftlichen sowie die Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes langfristig zu erfüllen.
Der Preis für eine Dichtheitsprüfung hängt von den individuellen örtlichen Bedingungen ab. Zu diesen zählen unter anderem der Umfang der zu untersuchenden Kanal- und Rohrleitungen und die angewandte Untersuchungsmethode.
Das Zusammenschließen mit Nachbarn kann sinnvoll sein, da die Preise bei größeren Aufträgen in der Regel geringer ausfallen.
Möchten Sie weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für eine Dichtheitsprüfung? Nehmen Sie einfach Kontakt zu einem unserer Experten auf. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Sollten die vorgeschriebenen Anforderungen an die Dichtheit nicht erfüllt sein, muss das System durch geeignete Maßnahmen wieder instandgesetzt werden. Dabei gelten angemessene Fristen, welche sich nach Arten der Schäden und den aus diesen resultierenden Gefahrenpotenzialen richten. Sie unterscheiden sich je nach Bundesland.
Dank moderner grabenloser Sanierungsverfahren lassen sich Mängel und Schäden heutzutage zeitnah und kostengünstig beheben.
Wir führen seit über 25 Jahren professionelle Dichtheitsprüfung für Rohr- und Kanalleitung sowie für Schächte und andere Sonderbauwerke durch. Unsere Prüf- und Dokumentationsverfahren halten wir dabei immer auf dem neuesten Stand.
Unsere ausgebildeten Spezialisten beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.