Wir überprüfen Ihre Kanal- und Rohrleitungen sowie Schächte und Sonderbauwerke auf Dichtheit.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigste Information zu diesem Thema bereitstellen. Sie haben weitere Fragen und möchten eine Beratung oder ein Angebot für eine Dichtheitsprüfung Ihrer Abwasser- und Kanalleitungen?
Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.
Als zertifiziertes Unternehmen prüfen wir Entwässerungsleitungen, Kanäle, Schacht- und Sonderbauwerke im Neubau (DIN EN 1610) und Bestand (DIN 1986-30) bedarfsgerecht und nach behördlichen Vorgaben auf Dichtheit.
Die Verordnung zum Schutz des Grundwassers regelt, wer Dichtheitsprüfungen seiner Abwasserleitungen wann und wie umzusetzen hat.
Grundsätzlich sind alle im Erdreich verlegten Systeme, welche Schmutz- oder Mischwasser ableiten, auf Dichtheit zu prüfen.
Eine Dichtheitskontrolle von Rohr-, Leitungs- und Schachtsystemen sowie Sonderbauwerken und Sammelgruben dient der Sicherstellung, dass neu verbaute oder länger bestehende Entwässerungssysteme betriebssicher, standsicher und funktionstüchtig sind.
Nach § 60 Abs. 1 des WHGs müssen sowohl private als öffentliche Abwasseranlagen nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
Dazu gehört die Durchführungspflicht einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung. Die Verantwortung zur Durchführung einer solchen Prüfung auf Dichtheit liegt in der Regel bei dem Grundstückseigentümer.
Die genauen gesetzlichen Verpflichtungen können sich je nach Art der Anlage und Standort unterscheiden. Um das Einhalten der lokalen Vorschriften sicherzustellen, ist es ratsam, sich fachgerecht beraten zu lassen.
Dabei gilt eine Nachweispflicht. Die Ergebnisse müssen auf Anfrage vorgezeigt werden.
Dichtheitsprüfungen dienen dem Erhalt unserer Rohrleitungen und Kanäle, zum Schutz des Grundwassers beziehungsweise unseres Trinkwassers und zur Vermeidung der Überbelastung von Klärwerken.
Nicht zuletzt dient eine Dichtheitsprüfung dem Schutz des Eigentums und beugt der Notwendigkeit von großen und teuren Sanierungsmaßnahmen vor, indem frühzeitige kleinere Mängel und Schäden erkannt werden.
Für Neubauten gilt vor Inbetriebnahme die Pflicht der Durchführung mit Wasser oder Luft. Dies wird in der DIN EN 1610 festgelegt. Gleiches gilt für Umbauten am Abwassersystem.
Für Bestandsimmobilien gilt, dass Grundstückseigentümer grundsätzlich verpflichtet sind, eine regelmäßige Prüfung Ihrer Abwassersysteme durchzuführen. Die damit einhergehenden Fristen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen bei Bestandsimmobilien unterscheiden sich derzeit je nach Bundesland beziehungsweise Kommune. Es gibt also keine einheitliche bundesweite Regelung.
Diese Regelungen gelten sowohl für private, öffentliche als auch gewerbliche Objekte.
In Wasserschutzgebieten gelten gesonderte und verschärfte Regelungen für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen.
Unsere Experten informieren Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu den für Sie geltenden Pflichten und Fristen.
Um in der Lage zu sein, Dichtheitsprüfungen sach- und fachgerecht durchzuführen und entsprechend zertifiziert zu werden muss ein Fachbetrieb sowohl geschulte Experten als auch die entsprechende Ausstattung an Geräten vorweisen können.
Dazu zählen unter anderem modernste Kamerasysteme, digitale Aufzeichnungssysteme, spezielle Reinigungsgeräte und Sicherheitsausrüstung.
Es sollte darauf geachtet werden, dass der durchführende Fachbetrieb eine möglichst ausführliche und moderne Dokumentation dieser Prüfung aushändigt. Diese kann bei Bedarf der Behörde vorgelegt werden und ist gegebenenfalls hilfreich für spätere Bau- oder Sanierungsprojekte.
Sowohl Ihre Beratung als auch die Erstellung Ihres individuellen Prüfkonzeptes sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
1. Kontaktieren Sie unser Fachpersonal und erläutern Sie Ihre Situation. Sie werden Ihnen die wichtigen Fragen stellen, Ihnen alle wichtigen Informationen geben und Sie beraten.
2. Anschließend wird Ihre Dichtheitsprüfung zeitnah fachgerecht von unseren Experten durchgeführt.
3. Sie erhalten von uns eine ausführliche digitale Dokumentation der Ergebnisse Ihrer Dichtheitsprüfung.
Für die Dichtheitsprüfung selbst werden zunächst die örtlichen Zugänge zum Abwassersystem geprüft. Die relevanten erdverlegten Leitungen werden vorab gereinigt und anschließend per Kamerabefahrung oder mithilfe von Wasser- oder Luftdruck untersucht. Im Zuge dessen werden Rohrbrüche oder sonstige Undichtigkeiten erkannt und lokalisiert. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Neubauten müssen nach der DIN EN 1610 mit Wasser oder Luft geprüft werden.
Bestandimmobilien werden nach der DIN 1986 Teil 30 geprüft. In der Regel wird dabei durch eine Kamerabefahrung untersucht. In einigen Fällen kann die Prüfung mit Luft- oder Wasserdruck sinnvoll sein.
Unsere Kunden erhalten eine individuelle Beratung Empfehlung unserer Experten.
Die DIN 1986-30 dient als Norm, um die Instandhaltung unserer bestehenden Entwässerungssysteme gewährleisten zu können.
Die DIN EN 1610 ist die Norm für die Neuverlegung von Abwasser- und Kanalleitungen außerhalb von Gebäuden. Als Ergänzung hierzu gilt die DWA-A 139, dieses bietet weiterführende Ausführung und ergänzende Informationen zur DIN EN 1610.
Unter anderem behandeln diese die Nutzung geeigneter Materialien, die korrekte Herstellungsweise von Rohr- und Kanalleitungen, den korrekten Einbau von Entwässerungsleitungen und -kanälen und die Überprüfung dessen.
Durch das Zusammenspiel dieser Richtlinien wird eine hochqualitative Bauweise erzielt und sichergestellt. Dies dient dazu alle gesundheitlichen, volkswirtschaftlichen sowie die Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes langfristig zu erfüllen.
Der Preis für eine Dichtheitsprüfung hängt von den individuellen örtlichen Bedingungen ab. Zu diesen zählen unter anderem der Umfang der zu untersuchenden Kanal- und Rohrleitungen und die angewandte Untersuchungsmethode.
Das Zusammenschließen mit Nachbarn kann sinnvoll sein, da die Preise bei größeren Aufträgen in der Regel geringer ausfallen.
Möchten Sie weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für eine Dichtheitsprüfung? Nehmen Sie einfach Kontakt zu einem unserer Experten auf. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Sollten die vorgeschriebenen Anforderungen an die Dichtheit nicht erfüllt sein, muss das System durch geeignete Maßnahmen wieder instandgesetzt werden. Dabei gelten angemessene Fristen, welche sich nach Arten der Schäden und den aus diesen resultierenden Gefahrenpotenzialen richten. Sie unterscheiden sich je nach Bundesland.
Dank moderner grabenloser Sanierungsverfahren lassen sich Mängel und Schäden heutzutage zeitnah und kostengünstig beheben.
Wir führen seit über 25 Jahren professionelle Dichtheitsprüfung für Rohr- und Kanalleitung sowie für Schächte und andere Sonderbauwerke durch. Unsere Prüf- und Dokumentationsverfahren halten wir dabei immer auf dem neuesten Stand.
Unsere ausgebildeten Spezialisten beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.