ExRohr GmbH

Dichtheitsprüfung in Berlin

In Berlin ist die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in den Wasserschutzgebieten ausdrücklich vorgeschrieben. Überall sonst gilt das Wasserhaushaltsgesetz: Eigentümer müssen ihre Grundleitungen dicht halten und selbst überwachen. ExRohr prüft Ihre Leitungen vom Standort Berlin aus und stellt Ihnen das Prüfprotokoll für die Behörde aus.

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Erfahrung

seit 1999

Je nach Erfordernis und behördlichen Vorgaben überprüfen wir Ihre Kanäle und Leitungen oder Leitungsabschnitte sowie Schächte mit Luft- oder Wasserdruck.

Die Protokollierung der Messvorgänge sowie die Auswertung der Prüfergebnisse erfolgt computergesteuert vor Ort. Als Ergebnis der Untersuchung erhalten Sie ein farbiges Prüfprotokoll über die ermittelten Messdaten.

Wann ist die Dichtheitsprüfung in Berlin Pflicht?

Eine ausdrückliche Pflicht besteht in Berlin in den Wasserschutzgebieten. Die jeweilige Schutzgebietsverordnung legt fest, wie oft geprüft wird: in den meisten Gebieten alle 5 Jahre in Schutzzone II, alle 10 Jahre in Zone III A und alle 20 Jahre in Zone III B. In Kladow, Tiefwerder und Beelitzhof wird auf Verlangen der Wasserbehörde geprüft.

Außerhalb der Wasserschutzgebiete gibt es keine Berliner Sonderregel. Hier gilt das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes: Abwasseranlagen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden (§ 60 WHG), und der Eigentümer muss Zustand und Funktion selbst überwachen (§ 61 WHG). Für die Grundleitungen auf dem eigenen Grundstück ist der Eigentümer verantwortlich.

Wer eine Leitung neu verlegt oder wesentlich umbaut, braucht vor der Inbetriebnahme eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft nach DIN EN 1610. Eine Kamerabefahrung allein erkennt die Berliner Wasserbehörde dafür nicht als Nachweis an.

Quelle: Merkblatt der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Stand Juni 2024.

Wer darf in Berlin prüfen und wie läuft die Prüfung ab?

In den Wasserschutzgebieten verlangt die Wasserbehörde einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder einen Betrieb mit dem RAL-Gütezeichen Kanalbau (RAL-GZ 961) oder Grundstücksentwässerung (RAL-GZ 968). ExRohr führt das Gütezeichen Kanalbau, unter anderem in der Beurteilungsgruppe D für Dichtheitsprüfungen. Die Urkunden finden Sie unter Zertifikate.

Geprüft wird je nach Leitung und Vorgabe der Behörde mit Wasser oder Luft: Der Leitungsabschnitt wird abgesperrt und gefüllt, dann wird über eine festgelegte Zeit gemessen, wie viel Druck oder Wasser verloren geht. Im Bestand kommt nach DIN 1986-30 häufig die Kamerabefahrung dazu. ExRohr protokolliert die Messung vor Ort am Rechner, Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit allen Messdaten.

Zeigt die Prüfung eine undichte Stelle, kann ExRohr die Leitung grabenlos sanieren. Mehr dazu unter Kanalsanierung in Berlin.

Stand: Oktober 2026

Weitere Prüfungsarten

z. B. gemäß DIN 1986-30, DWA-M 149-6 oder nach kundenspezifischen Vorgaben, sind möglich.

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