ExRohr GmbH

Fettabscheider: Leerung, Wartung & Reinigung

Wir sind Ihr Partner für alle Belange rund um Ihren Fettabscheider. Wir kümmern uns um die Entleerung und professionelle
Reinigung und im Bedarfsfall auch um die Sanierung Ihres Fettabscheiders.
Informationen

Was Sie als Betreiber wissen sollten.

Als Betreiber einer Fettabscheideranlage sind Sie gemäß der Richtlinie für den Betrieb und die Überwachung von Fettabscheideranlagen in Verbindung mit der DIN 4040-100 (Abscheideranlagen für Fette) verpflichtet, folgende Anforderungen zu erfüllen:

Hotline 0451 / 8 999 313 0451 / 8 999 313

Fettabscheider

Anforderungen an Sie

Regelmäßige Leerung und Reinigung der Anlage durch sachkundiges Personal inkl. fachgerechter Entsorgung der Fettabscheiderinhalte.
Führen eines Betriebstagebuches mit allen notwendigen Nachweisen über Leerung/Reinigung, Entsorgung und Wartung
Durchführung der Generalinspektion/Dichtheitsprüfung nach DIN 4040/100 alle 5 Jahre durch einen zugelassenen Fachkundigen.
Prüfung der Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage.
Jährliche Sichtwartung des Fettabscheiders nach Eigenkontrollverordnung durch einen Sachkundigen.

Was wir für Sie tun können

Fettabscheiderleerung und -reinigung durch sachkundiges Personal und unsere kombinierten Saug- und Spülfahrzeuge.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sorgen wir für die umweltgerechte und rechtssichere Entsorgung der Rückstände aus Fettabscheidern nach DIN 4040-100.
Hochdruck-Reinigung der Fettabscheider sowie regelmäßige Reinigung der fettführenden Leitungen.
Wiederbefüllung Ihres Fettabscheiders mit Frischwasser oder die Veranlassung zur Wiederbefüllung.
Überprüfung von Fettabscheideranlagen gemäß Eigenkontrollverordnung der Bundesländer (jährlich) durch sachkundiges Personal.
Generalinspektion inkl. Dichtheitsprüfung alle 5 Jahre durch unsere fachkundigen Spezialisten.

Was Sie jetzt tun können? Vergleichen Sie!

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Entsorgungskonzept. Wir sind überzeugt, Ihnen die optimale Lösung für Ihre Fettabscheiderleerung bieten zu können. Nutzen Sie unser Engagement und unsere Erfahrung als zertifiziertes Entsorgungs-Fachunternehmen. Rund 2.500 Kunden mit insgesamt 21.000 m³ Fettabscheiderinhalten vertrauen unseren Spezialisten!

Häufige Fragen zum Fettabscheider

Wer braucht einen Fettabscheider?

Jeder Betrieb, in dem fett- oder ölhaltiges Abwasser anfällt, muss einen Fettabscheider einbauen und betreiben. Das betrifft Restaurants, Imbisse, Hotels, Kantinen und Cateringbetriebe ebenso wie Metzgereien und Bäckereien. Grundlage sind das Wasserhaushaltsgesetz (§ 57 und § 58 WHG) und die Abwassersatzung Ihrer Gemeinde. Wie die Anlage zu betreiben ist, regeln die DIN EN 1825 und die DIN 4040-100.

Wie oft muss ein Fettabscheider geleert werden?

Nach DIN 4040-100 mindestens alle vier Wochen, und zwar vollständig: Schlammfang und Fettsammelraum werden entleert, gereinigt und wieder mit Frischwasser gefüllt. Reicht das Volumen für Ihren Betrieb nicht aus, sind kürzere Abstände nötig. ExRohr kommt dafür mit dem Saugwagen und entsorgt den Inhalt als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.

Was ist die Generalinspektion und wann ist sie fällig?

Die Generalinspektion ist die Prüfung der gesamten Anlage durch einen Fachkundigen, einschließlich Dichtheitsprüfung. Sie ist vor der Inbetriebnahme fällig und danach nach DIN 4040-100 alle fünf Jahre. In Hamburg gilt für Anlagen, die vor Juli 2018 genehmigt wurden, noch ein Abstand von zehn Jahren. ExRohr führt die Generalinspektion durch und erstellt den Prüfbericht für die Behörde.

Was gehört ins Betriebstagebuch?

Ins Betriebstagebuch gehören die Nachweise über jede Eigenkontrolle, jede Leerung und Reinigung, die Entsorgung und die Wartung. Die Eigenkontrolle ist einmal im Monat fällig, die Wartung durch einen Sachkundigen einmal im Jahr. Nach jedem Einsatz von ExRohr erhalten Sie die Nachweise für Ihr Tagebuch, auf Wunsch gebündelt in der Fett-App.

Was droht, wenn die Fristen nicht eingehalten werden?

Verstöße können nach § 103 des Wasserhaushaltsgesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Meist kommen die praktischen Folgen zuerst: Der Fettsammelraum läuft über, die Leitungen setzen sich zu, es riecht, und die Behörde wird aufmerksam.

Wo leert ExRohr Fettabscheider?

ExRohr leert und wartet Fettabscheider für rund 2.500 Kunden, von Lübeck über Hamburg und Kiel bis Berlin, Halle und Leipzig. Sie erreichen die Fettabscheider-Abteilung unter 0451 / 8 999 313. Die Beratung und ein Entsorgungskonzept für Ihren Betrieb sind kostenlos und unverbindlich.

Stand: Oktober 2026


Kontaktieren Sie uns per E-Mail: