Jeder Betrieb, in dem fett- oder ölhaltiges Abwasser anfällt, muss einen Fettabscheider einbauen und betreiben. Das betrifft Restaurants, Imbisse, Hotels, Kantinen und Cateringbetriebe ebenso wie Metzgereien und Bäckereien. Grundlage sind das Wasserhaushaltsgesetz (§ 57 und § 58 WHG) und die Abwassersatzung Ihrer Gemeinde. Wie die Anlage zu betreiben ist, regeln die DIN EN 1825 und die DIN 4040-100.
Nach DIN 4040-100 mindestens alle vier Wochen, und zwar vollständig: Schlammfang und Fettsammelraum werden entleert, gereinigt und wieder mit Frischwasser gefüllt. Reicht das Volumen für Ihren Betrieb nicht aus, sind kürzere Abstände nötig. ExRohr kommt dafür mit dem Saugwagen und entsorgt den Inhalt als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.
Die Generalinspektion ist die Prüfung der gesamten Anlage durch einen Fachkundigen, einschließlich Dichtheitsprüfung. Sie ist vor der Inbetriebnahme fällig und danach nach DIN 4040-100 alle fünf Jahre. In Hamburg gilt für Anlagen, die vor Juli 2018 genehmigt wurden, noch ein Abstand von zehn Jahren. ExRohr führt die Generalinspektion durch und erstellt den Prüfbericht für die Behörde.
Ins Betriebstagebuch gehören die Nachweise über jede Eigenkontrolle, jede Leerung und Reinigung, die Entsorgung und die Wartung. Die Eigenkontrolle ist einmal im Monat fällig, die Wartung durch einen Sachkundigen einmal im Jahr. Nach jedem Einsatz von ExRohr erhalten Sie die Nachweise für Ihr Tagebuch, auf Wunsch gebündelt in der Fett-App.
Verstöße können nach § 103 des Wasserhaushaltsgesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Meist kommen die praktischen Folgen zuerst: Der Fettsammelraum läuft über, die Leitungen setzen sich zu, es riecht, und die Behörde wird aufmerksam.
ExRohr leert und wartet Fettabscheider für rund 2.500 Kunden, von Lübeck über Hamburg und Kiel bis Berlin, Halle und Leipzig. Sie erreichen die Fettabscheider-Abteilung unter 0451 / 8 999 313. Die Beratung und ein Entsorgungskonzept für Ihren Betrieb sind kostenlos und unverbindlich.
Stand: Oktober 2026